Teilnahmebescheinigung "MwSt-frei"
Für individuelle Maßnahmen der sekundären und tertiären Prävention nach § 20 Absatz 1 SGB V. Mit der individuellen Diagnose wird die Mehrwertsteuerfreiheit nach Art. 132 Absatz I c) MwStSyslRL (RL 2006/112/EG) sichergestellt. Zusätzlich kann der Patient mit dieser Bescheinigung einen Zuschuss zum Präventionskurs bei seiner Krankenkasse beantragen.
DIN A4, hoch. Selbstdurchschreibe-Sätze, 50 Sätze à 2 Blatt.