Therapieverlaufsdokumentation
Dient der gesetzlichen Pflicht zur Qualitätssicherung der Therapie nach den Rahmenempfehlungen des § 125 SGB V, sowie den auf dieser gesetzlichen Grundlage bestehenden Verträgen zwischen den LogopädInnen und der GKV. Durch die Dokumentation wird die Selbstreflexion, die Systematisierung und die Transparenz forciert bzw. gewahrt. Unverzichtbar bei Therapeutenwechseln, späteren Überprüfungen und als eine Grundlage für die weitere Therapieplanung und Berichtserstellung. Für bis zu 10 Behandlungseinheiten.
DIN A4, hoch. Abgeleimt zu Blöcken auf Graupappe, Block à 50 Blatt.