Mahnungsnachweis
Zahlt Ihr Patient trotz schriftlicher Mahnung nicht den von Ihnen verlangten Betrag zur Behandlung, tragen Sie die Daten in den Mahnungsnachweis ein. Reichen Sie dann diesen Nachweis zusammen mit dem Rezept und der ausgefüllten Abrechnung bei der jeweiligen Krankenkasse / Verrechnungsstelle ein. Bei der Abrechnung wird Ihnen dann der Eigenanteil nicht mehr abgezogen.
DIN A6, quer. Abgeleimt zu Blöcken auf Graupappe, Block à 50 Blatt.