Quittung mit ausgewiesener MwSt.
Quittieren Sie Ihren Patienten schnell und einfach auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen, bei denen die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss. Es können bis zu drei verschiedene Leistungen auf einer Quittung aufgeführt werden. Die Anzahl der jeweiligen Leistung kann eingetragen werden. Ausreichend Platz für den Praxisstempel ist gegeben.
DIN A6, quer: Selbstdurchschreibe-Sätze, 50 Sätze à 2 Blatt.