Für eine problemlose Kommunikation zwischen den Personen oder Stellen, die therapierelevante Informationen mitteilen können und den behandelnden Therapeuten ist eine beidseitige Entbindung von der Schweigepflicht unverzichtbar. Außerdem wird damit ermöglicht, dass Sie z. B. mit Ärzten, Lehrern, Betreuern oder Angehörigen des Patienten ohne weiteres Daten austauschen dürfen. Die Schweigepflichtentbindung gilt maximal für eine Therapieserie, ist jederzeit widerrufbar und datenschutzrechtlich geprüft. Diese Schweigepflichtentbindung kann für Erwachsene und für Kinder (ein Unterschriftsfeld für den gesetzlichen Vertreter ist vorhanden) verwendet werden.
DIN A5, hoch. Selbstdurchschreibe-Sätze, 50 Sätze à 2 Blatt.