Der neue, bundeseinheitlich Rahmenvertrag „Physiotherapie“, welcher seit 1. August 2021 gültig ist, legt in §8 IV fest, dass Patienten auf der Quittung für die Zuzahlung schriftlich darauf hingewiesen werden müssen, dass sie im Falle eines Behandlungsabbruchs Anspruch auf Rückerstattung der dann zu viel geleisteten Zuzahlung haben. Alle Zuzahlungsquittungen in der Physiotherapie müssen ab sofort einen entsprechenden Hinweis tragen:
„Sollte die Behandlung abgebrochen werden, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung der zu viel geleisteten Zuzahlung.“
Ihre noch vorhandenen Zuzahlungsquittungen, bei denen dieser Text fehlt, können Sie mit diesem Stempel auf den neuesten Stand bringen - schnell, einfach, lesbar und rechtssicher.
Abdruckformat: 13 x 37 mm.
Stempel Imprint 1 "Erstattungsanspruch bei Behandlungsabbruch", Gehäusefarbe: blau