Präventionsvertrag
Immer mehr Patienten erkennen die Notwendigkeit einer regelmäßigen Betreuung durch Therapeuten. Mit diesem Vertrag halten Sie für den Streitfall fest, dass Sie nur präventiv tätig waren und nicht ohne eine ärztliche Verordnung ein Krankheitsbild therapieren werden. Der Präventionsvertrag gilt als eine Honorarvereinbarung für bis zu drei Leistungen.
DIN A5, hoch. Selbstdurchschreibe-Sätze, 50 Sätze à 2 Blatt.