In der neuen Heilmittel-Richtlinie § 8 Abs. 4 für genehmigungspflichtige Verordnungen ist festgelegt, dass die Krankenkasse die Kosten des Heilmittels unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den Genehmigungsantrag bis zum Zeitpunkt der Entscheidungsmitteilung übernimmt.
Bei einer Ablehnung werden die Kosten bis zur Entscheidungsmitteilung übernommen. Vereinbaren Sie mit dem Patienten, dass dieser Sie sofort nach dem Erhalt der Entscheidung informiert. Mit dem Hinweis, dass Behandlungskosten, die nach einer Absage entstehen, dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden.
DIN A6, quer. Nicht durchschreibend. Abgeleimt zu Blöcken auf Graupappe, Block à 50 Blatt.